Gründonnerstag wird nun doch gearbeitet…

Angie: Doch keine Ruhetage über Ostern
Laut Regierungskreisen soll es an Ostern doch keine zusätzlichen Ruhetage geben. Die am Montag beim Bund-Länder-Gipfel geplante Osterruhe werde abgesagt. Das habe Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Ministerpräsidenten in einem kurzfristig einberufenen Gespräch mitgeteilt. Der Aufwand und Nutzen einer solchen Regelung hätten in keinem vernünftigen Verhältnis gestanden, habe Merkel erklärt. Es habe zu viele ungeklärte Fragen gegeben.
Laschet bestätigt Osterruhestop
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat bestätigt, dass es keine Osterruhe geben wird. In einer Schaltkonferenz mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten hat Kanzlerin Merkel laut Teilnehmern gesagt: „Der Fehler ist mein Fehler.“ Sie habe am Vormittag entschieden, die Verordnungen zur Osterruhe nicht auf den Weg zu bringen, sondern zu stoppen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass zu viele Folgeprobleme entstanden wären, hätte man – wie Montagnacht beschlossen – den Gründonnerstag und Karsamstag zu Ruhetagen erklärt. Aufwand und Nutzen stünden laut Merkel in keinem guten Verhältnis. Trotzdem sei es richtig, über Ostern Kontakte individuell möglichst stark einzuschränken, hieß es aus der Runde. Allen sei klar, dass im Kampf gegen die Pandemie weitere Maßnahmen erforderlich seien.
Das sind die neuen Corona-Regeln
Stand: 23.03.2021 05:12 Uhr

Ein rigider Lockdown, keine Präsenz-Gottesdienste: Bund und Länder haben für die Ostertage harte Einschränkungen beschlossen. Doch nicht bei allen Maßnahmen gab es Einigkeit. Ein Überblick.
Wird der Lockdown verlängert?
Ja, die aktuellen Beschlüsse werden bis zum 18. April verlängert. Im Beschluss wird dies mit dem „starken Infektionsgeschehen“ und einer „exponentiellen Dynamik“ begründet. Ohne die Maßnahmen wäre bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich, heißt es.
Die bereits im März vereinbarte Notbremse soll konsequent umgesetzt werden. Das zumindest wird in dem Papier ausdrücklich gefordert. Das heißt: Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei folgenden Tagen auf über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner treten die alten Regeln wieder in Kraft. Zuletzt hatten einige Regionen diese Marke überschritten – ohne, dass reagiert wurde.
Gibt es eine Ausgangssperre?
Die ursprünglichen Pläne sahen Ausgangsbeschränkungen in der Nacht vor. Im Beschluss ist es nur mehr eine von mehreren Optionen.
So heißt es nun, dass in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 noch weitergehende Schritte umgesetzt werden sollen. Aufgezählt werden dabei als Beispiele neben Ausgangsbeschränkungen auch eine Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern im privaten Pkw (wenn sie nicht dem Hausstand des Fahrers angehören). Oder auch die Pflicht von Schnelltests, wenn Abstandsregeln und das Maskentragen erschwert sind, sowie verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Allerdings wird dies den Landkreisen freigestellt – auch das umstrittene Wort Ausgangssperre ist nicht mehr enthalten. Länder wie Baden-Württemberg, Thüringen oder Bayern hatten bereits nächtliche Ausgangssperren verhängt, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.
Welche Regeln gelten für Ostern?
Der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) werden zusätzlich einmalig als „Ruhetage“ definiert. Es gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen.
Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Nur der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Laut Kanzlerin Angela Merkel bleiben Tankstellen geöffnet. Es könnten wie an Sonn- und Feiertagen auch bestimmte Unternehmen arbeiten.
Nach Ostern sollen wieder Lockerungen möglich sein, „wenn die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden“.
Sind Gottesdienste denn erlaubt?
Präsenz-Gottesdienste soll es nicht geben. In dem Beschluss heißt es, dass Bund und Länder auf die Religionsgemeinschaften mit der Bitte zugehen wollen, „religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“
Welche Änderungen gibt es für Schulen und Kitas?
Wenn nicht sichergestellt ist, dass Erziehungs- und Lehrkräfte zwei Mal in der Woche getestet werden können, dann sollen Schulen und Kitas wieder schließen – so hieß es in einem ersten Entwurf. Doch dieser Abschnitt wurde entschärft. Am Ende wurde in dem Beschluss nur mehr darauf hingewiesen, dass die Tests weiter ausgebaut werden – und baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt werden.
Was ist mit Reisen?
„Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage“, heißt es in dem Beschluss.
Umstritten war ein Passus der Beschlussvorlage, dass es eine Quarantäne unabhänigig von der Inzidenz geben soll. Das hätte vor allem Mallorca-Urlauber betroffen. Für die Insel war zuletzt die Reisewarnung aufgehoben worden – und damit die Testpflicht und die Quarantäne für Rückkehrer.
In dem Beschluss sollen nun künftig Urlaubsrückkehrer vor dem Rückflug getestet werden. Deshalb „erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien sowohl konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien“, heißt es. Zudem soll das Infektionsschutzgesetz so geändert werden, dass eine generelle Testpflicht vor Abflug zu einer Einreisevoraussetzung wird.
Laut „Bild“ haben sich mehrere Airlines bereit erklärt, Reiserückkehrer selbst zu testen. Demnach wollen Lufthansa, Eurowings, Condor und TUI Rückkehrer von Mallorca noch auf der Insel testen, berichtet das Blatt unter Berufung auf Regierungskreise.
Und wie sieht es mit Urlauben in Deutschland aus?
Vor allem die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz haben auf dem Gipfel für sogenannte kontaktarme Urlaube geworben. Das wären also Urlaub in Ferienwohnungen oder -häusern, Apartments oder Wohnmobilen, wenn diese über eigene sanitäre Anlagen verfügen und Urlauber sich dort auch mit Essen versorgen können. Offenbar ohne Erfolg. In dem Beschluss wird der Vorschlag nicht mehr erwähnt.
Was bedeuten die Maßnahmen für Unternehmen?
Unternehmen sollen dafür sorgen, dass Kontakte möglichst reduziert werden. Wenn dies nicht möglich ist, sollen sie Tests für Mitarbeiter anbieten. In dem Beschluss ist von einer „Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ die Rede. Die Tests sollen mindestens einmal pro Woche angeboten werden.
Zudem soll es weitere finanzielle Hilfen geben. Allerdings werden keine Details genannt. „Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln“, heißt es nur.
Welche neuen Maßnahmen gibt es in Alten- und Pflegeeinrichtungen?
Es sei weiterhin unsicher, ob Geimpfte andere anstecken könnten, heißt es in dem Beschluss. Deshalb soll die Gesundheitsministerkonferenz Empfehlungen vorlegen. Hygiene- und Testkonzepte sollen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung könnten die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Corona-Ausbrüchen wieder erweitert werden – auch übergreifende Gruppenangebote soll es dann wieder geben.
Das Robert Koch-Institut soll bis zur nächsten Bund-Länder-Runde einen Bericht dazu vorlegen, ab welchem Zeitpunkt Geimpfte „mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird“.
Gibt es auch Lockerungen?
Nur in „zeitlich befristeten Modellprojekten“ – dann dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen.
Wie geht es weiter?
Das nächste Treffen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten soll es am 12. April geben.
Quelle: #Tagesschau
Corona-News-Ticker: Merkel verteidigt verlängerten Lockdown
Der Lockdown wird bis zum 7. März verlängert. Friseure dürfen aber schon ab dem 1. März wieder öffnen. Wann Schulen und Kitas dran sind, müssen nun die Bundesländer selbst entscheiden. Ein Überblick über die Beschlüsse.
Aus dem Beschluss geht hervor, dass Lockerungen bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser Zielwert sei „neu“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Wird dieser Wert erreicht, könne es eine Öffnungen geben, und zwar für den Einzelhandel (mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden je 20 Quadratmeter), Museen und Galerien sowie für noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe, heißt es in dem Beschluss. Das Erreichen des Wertes müsse nicht erst am „Sankt Nimmerleinstag“ erfolgen, sagte Söder.
Schon zuvor dürfen Friseure wieder öffnen. Die Friseurbetriebe können demnach unter bestimmten Hygiene-Auflagen vom 1. März an wieder öffnen.
Ansonsten sei es weiterhin wichtig, so wenig wie möglich Kontakte zu haben, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. „Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet“, heißt es in dem Beschluss.
Länder entscheiden über Schulöffnung, Lehrer sollen früher geimpft werden
In den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften gelte weiterhin eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – seien weiterhin „zu unterlassen“.
Wann Schulen und Kitas wieder öffnen, muss nun jedes Bundesland für sich entscheiden. „Ich habe eigene Vorstellungen gehabt“, sagt Merkel, die in dieser Frage einen Dissens publik machte. In dem Bund-Länder-Beschluss heißt es, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werde gebeten, sich mit der Gesundheitsministerkonferenz zu beraten, um eine Änderung der Impfordnung zu prüfen, damit Kita-Mitarbeiter und und Grundschullehrer früher geimpft werden können.
Die Verlängerung des Lockdowns mit zusätzlichen Maßnahmen soll nach Angaben von Kanzlerin Angela Merkel die Corona-Eindämmung spürbar verstärken. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick.

- KONTAKTE: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. Geraten wird, den Kreis der beteiligten Haushalte möglichst konstant und klein zu halten.
- MASKEN: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.
- KITAS & SCHULEN: Kitas und Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.
- ALTEN- & PFLEGEHEIME: Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.
- GOTTESDIENSTE: Gottesdienste bleiben erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Eine Maske mit höherem Schutzstandard ist Pflicht, Singen verboten. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen in der Regel spätestens zwei Werktage vorher beim Ordnungsamt angezeigt werden.
- ARBEIT & HOMEOFFICE: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.
- STEUERFÖRDERUNG FÜR COMPUTER: Wer sich „bestimmte digitale Wirtschaftsgüter“ zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können – rückwirkend zum 1. Januar. Es geht um „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“.
- HOTSPOTS: In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. Auch dort soll es eine realistische Chance geben, das Ziel von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) bis Mitte Februar zu erreichen.
- IMPFUNGEN: Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. Fast die Hälfte ist laut Beschluss schon geimpft worden. Der Bund will versuchen, den Ländern verlässliche Impfstoff-Lieferzeiten für die jeweils kommenden sechs Wochen zu nennen.
- VIRUS-MUTATIONEN: Die kursierenden Varianten des Coronavirus sollen laut einer seit Dienstag geltenden Verordnung stärker auf den genauen Virustyp untersucht werden (Sequenzierung). Der Bund soll bis Anfang Februar erste Ergebnisse dazu vorlegen. Hintergrund sind Befürchtungen über die Verbreitung neuer Virusvarianten, wie etwa in Großbritannien oder Irland, die deutlich ansteckender sein könnten.
- GESUNDHEITSÄMTER: Studenten sollen für die Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.
- CORONA-HILFEN: Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Soloselbständige soll einfacher werden, die Hilfen ausgeweitet. Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wird für Unternehmen, die Anspruch auf Hilfszahlungen haben und rechtzeitig einen aussichtsreichen Antrag gestellt haben, bis Ende April ausgesetzt.
- NÄCHSTE SCHRITTE: Bis Mitte Februar wollen Bund und Länder ein Konzept für eine „sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ erarbeiten.
- WEITER GILT UNTER ANDEREM:________________________________________
Textquelle: rp-online.de
Bildquelle/Auszug: AFB/Ina Fassbender
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Corona-Shutdown
Kontaktbeschränkungen werden erneut verschärft

Bund und Länder haben beschlossen, den geltenden Shutdown bis Ende Januar zu verlängern. Das betrifft auch Schulen und Kitas. Private Kontakte sollen auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt werden.
Die Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie werden wegen der weiter hohen Infektionszahlen verschärft. Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Darauf haben sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Dienstagnachmittag verständigt, wie Kanzlerin Angela Merkel nach den Gesprächen bekannt gab.
Ziel bleibe, die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 zu drücken. Dann sei die Nachverfolgung der Infektionsketten wieder möglich. Dies gewinne nochmals an Bedeutung wegen des in Großbritannien aufgetretenen mutierten Virus, sagt Merkel. »Hier müssen wir besonders vorsichtig sein.« Es gebe eine »neue und besondere Lage«.
Die weiteren Beschlüsse im Überblick:
Der Shutdown endet nicht am 10. Januar, sondern wird bis Ende des Monats verlängert. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Kontakte »auf das absolut notwendige Minimum« zu beschränken. Das gilt auch für die weitgehende Schließung von Schulen und Kitas.
Der Bewegungsradius für Bürgerinnen und Bürger in Hotspots mit Inzidenzen über 200 soll wie berichtet auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden. Ausnahmen brauchen einen triftigen Grund, etwa Arztbesuche oder Arbeitswege – tagestouristische Ausflüge zählen nicht dazu.
Betriebskantinen werden soweit möglich geschlossen, Speisen dürfen nur mitgegeben, nicht aber vor Ort verzehrt werden.
Die Kanzlerin und die Länderchefs erneuerten ihren Appell, Arbeit aus dem Homeoffice zu ermöglichen.
Der Bund gewährt pro Elternteil zehn zusätzliche Tage Kinderkrankengeld, für Alleinerziehende 20 Tage. Das soll auch dann gelten, wenn Kinder wegen pandemiebedingter Kita- oder Schulschließungen zu Hause betreut werden müssen.
In Alten- und Pflegeheimen soll bis zum Abschluss der Impfungen verstärkt getestet werden. Dabei sollen die Einrichtungen von Bund und Ländern unterstützt werden, um Freiwillige für die Durchführung der Tests zu gewinnen.
Bis Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot erhalten. Ebenfalls im Februar soll in Marburg ein zusätzliches Werk die Produktion des Biontech-Impfstoffs aufnehmen.
Die Ausbreitung der neuen, ansteckenderen Mutation des Coronavirus soll möglichst stark eingedämmt werden. Durch verstärkte Sequenzierung von Proben im Labor soll die Ausbreitung nachverfolgt und begrenzt werden.
Für Einreisende aus Gebieten, in denen die Mutation verbreitet ist, sollen die Quarantänevorschriften verstärkt kontrolliert werden.
Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten wollen sich am 25. Januar wieder treffen, um über die nächsten Schritte in der Coronakrise zu beraten.
NRW Überbrückungshilfe Plus und Überbrückungshilfe II
Auch die NRW Überbrückungshilfe Plus geht in die Verlängerung
Das Bundesprogramm der Überbrückungshilfe sieht auch in der 2. Phase vor, dass Kosten des privaten Lebensunterhalts, wie private Wohnkosten, Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge nicht abgedeckt werden. Zwar wurde der Zugang zum Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) bis zum 31. Dezember 2020 deutlich erleichtert, jedoch fallen viele Unternehmensinhaber, Freiberufler und Solo-Selbstständige durchs Raster (Mehr Informationen zum erleichterten Zugang zu Grundsicherungsleistungen finden Sie hier). Ihnen soll durch die NRW Überbrückungshilfe Plus geholfen werden. Es handelt sich dabei um eine branchenübergreifende Wirtschaftsförderungsleistung (fiktiver Unternehmerlohn). Sie erhalten, sofern Sie die Antragsvoraussetzungen der 2. Phase Überbrückungshilfe des Bundes erfüllen, eine zusätzliche Förderung i. H. v. 1.000 Euro pro Monat für maximal vier Monate im Zeitraum September bis Dezember 2020 (maximal 4.000 Euro) aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wer ist für die NRW Überbrückungshilfe Plus antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitern, die ihre Tätigkeit von einer in Nordrhein-Westfalen befindlichen Betriebsstätte oder einem in Nordrhein-Westfalen befindlichen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen.
Als „inhabergeführte Unternehmen“ gelten:
a) Unternehmen im Eigentum einzelner natürlicher Personen (insgesamt darf die natürliche Person nur einen fiktiven Unternehmerlohn ansetzen, unabhängig von der Anzahl ihrer unternehmerischen Betätigungen).
b) Personengesellschaften, bei denen eine oder mehrere natürliche Personen als unmittelbare Gesellschafter die Mehrheit der Anteile und/oder Stimmrechte halten (> 50 Prozent) und zur Geschäftsführung befugt sind. Unabhängig von der Anzahl der zur Geschäftsführung befugten natürlichen Personen wird für das Unternehmen nur ein fiktiver Unternehmerlohn angesetzt.
Welche Änderungen gibt es gegenüber der NRW Überbrückungshilfe Plus der 1. Phase?
Für die NRW Überbrückungshilfe Plus wurde das Tatbestandsmerkmals des „inhabergeführten“ Unternehmens angepasst, sodass bei Personengesellschaften keine Beteiligungsmehrheit mehr vorliegen muss. Hierdurch wird unabhängig davon, wie die Beteiligungsverhältnisse innerhalb der Personengesellschaft liegen, ein fiktiver Unternehmerlohn ausgezahlt. Ein inhabergeführtes Unternehmen liegt demnach auch dann vor, wenn das Beteiligungsverhältnis der Personengesellschaft beispielsweise zu 50:50 aufgeteilt ist. Bei mehreren Inhaberinnen und Inhabern müssten sich diese verständigen, wer den fiktiven Unternehmerlohn erhält bzw. wie dieser aufgeteilt wird.
Weitere Informationen zur NRW Überbrückungshilfe Plus finden Sie hier.
Überbrückungshilfe II
Das Bundesprogramm geht in die Verlängerung. Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können ab sofort gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Die Hilfe ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern steht Unternehmen aller Branchen offen, sofern sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen. Die Antragsvoraussetzungen wurden dabei gegenüber der Überbrückungshilfe I erleichtert.
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich sind Unternehmen aller Größen (mit Ausnahme der explizit unter den Ausschlusskriterien genannten Unternehmen unabhängig von der Mitarbeiterzahl), Solo-Selbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen antragsberechtigt, die mindestens eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen:
- Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
- Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum
Unternehmen, die vor dem 1. April 2019 gegründet wurden und aufgrund von starken saisonalen Schwankungen ihres Geschäfts, im Zeitraum April bis August 2019 zusammen weniger als 15 Prozent des Jahresumsatzes 2019 erzielt haben, werden von der vorgenannten Bedingung des Umsatzrückgangs freigestellt.
Abweichend davon, sind folgende Unternehmen explizit nicht antragsberechtigt (Ausschlusskriterien):
- Unternehmen, die nicht bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind,
- Unternehmen, ohne inländische Betriebsstätte oder Sitz,
- Unternehmen, die sich bereits zum 31. Dezember 2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben,
- Unternehmen, die erst nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden,
- Öffentliche Unternehmen,
- Unternehmen (inkl. verbundene Unternehmen), die die Größenkriterien für den Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds erfüllen (Unternehmen, die in den letzten beiden bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1.1.2020 mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: a) mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme, b) mehr als 50 Mio. Euro Umsatzerlöse oder c) mehr als 249 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt),
- Unternehmen mit mindestens 750 Mio. Euro Jahresumsatz und
- Freiberufler oder Solo-Selbständige im Nebenerwerb.
Wie hoch ist die Förderung?
Die zweite Phase der Corona-Überbrückungshilfe kann für maximal vier Monate (September, Oktober, November und Dezember 2020) beantragt werden. Die Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate September, Oktober, November und Dezember 2020 im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Vorjahr.
Die Überbrückungshilfe (2. Phase) erstattet einen Anteil in Höhe von
- 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
- 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
- 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat. Bei Unternehmen, die zwischen dem 1. September 2019 und dem 31. Oktober 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November 2019 bis Februar 2020 zum Vergleich heranzuziehen.
Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten berücksichtigt. Kosten für Auszubildende sind förderfähig. Darüber hinaus sind Personalkosten und Unternehmerlöhne nach dem Bundesprogramm nicht förderfähig. Dies gilt auch für fiktive/kalkulatorische Unternehmerlöhne sowie Geschäftsführergehälter von Gesellschaftern, die sozialversicherungsrechtlich als selbstständig eingestuft werden.
Die Berechnung wird jeweils für jeden Monat einzeln vorgenommen. Liegt der Umsatzeinbruch in einem Fördermonat bei weniger als 30 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat, entfällt die Überbrückungshilfe (2. Phase) für den jeweiligen Fördermonat.
Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat. Unternehmerlohn ist nicht förderfähig.
Hier finden Sie einen Rechner, mit dem Sie den Anspruch auf Überbückungsgeld prüfen können. Dieser Check ist rechtlich unverbindlich. Alle Anträge müssen über Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer eingereicht werden.
Corona-Shutdown startet: Das gilt jetzt
Das Leben in Deutschland ist ab heute drastisch eingeschränkt, um die Corona-Welle zu brechen. Weltärztebund-Chef Montgomery rechnet mit harten Einschränkungen bis ins Frühjahr.
In ganz Deutschland hat der harte Shutdown begonnen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bis zum 10. Januar gelten entsprechende Verordnungen, die sich von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheiden.
Generell gilt: Einzelhandelsgeschäfte müssen schließen, Ausnahmen gelten nur für Läden, die den täglichen Bedarf decken. Schulen bleiben grundsätzlich zu oder die Präsenzpflicht ist ausgesetzt. Auch Friseurgeschäfte und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege dürfen nicht mehr öffnen.

Ziel: Kontaktnachverfolgung von Neuinfektionen
Ziel ist es, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche auf maximal 50 zu bringen, um die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen. Mit der Senkung des Werts soll auch verhindert werden, dass die Kliniken überlastet werden, insbesondere die Intensivstationen.
An diesem Mittwoch lag die so genannte Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut (RKI) bei 179, 8. Binnen 24 Stunden wurden 27.728 Neuinfektionen gemeldet. Auch die Zahl der täglich verzeichneten Todesfälle erreichte in Deutschland einen neuen Höchststand. Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Morgen mitteilte, wurden 952 Sterbefälle gemeldet.
Corona-Beschränkungen privat
Private Treffen sind vorerst weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt. Es dürfen höchstens fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Nur vom 24. bis 26. Dezember gilt eine Sonderregelung:
Im engsten Familienkreis können Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen (zzgl. Kinder bis 14 Jahre) möglich sein, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
Schreiben auf der Webseite der Bundesregierung
Die genaue Ausgestaltung ist Sache der Bundesländer, die das entsprechend in ihren jeweiligen Corona-Verordnungen regeln.
An Schulen gelten deutliche Kontaktbeschränkungen – de facto wird es wohl viele Schließungen geben. Genaueres müssen die Länder regeln. Eine Notfallbetreuung und Distanzlernen sollen angeboten werden. In Kindertagesstätten soll analog verfahren werden. Für Eltern sollen Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
Der Einzelhandel wird vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen – der Lebensmittelhandel und weitere Läden für den täglichen Bedarf bleiben offen. Dazu zählen Getränkemärkte, Reformhäuser und Apotheken, und ähnliche, aber auch Tankstellen, Banken und Sparkassen, und Poststellen.
Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel kann ebenfalls eingeschränkt werden.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege müssen schließen. Dazu gehören:
- Friseursalons
- Kosmetikstudios
- Massagepraxen
- Tattoo-Studios
Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich bleiben, zum Beispiel:
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logotherapie
- Podologie/Fußpflege
Die Abholung oder Lieferung von Speisen durch die Gastronomie sowie der Betrieb von Kantinen sollen ebenfalls möglich bleiben. Im öffentlichen Raum gilt für die Zeit des Shutdowns ein Alkoholverbot. Bußgelder können verhängt werden.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, es gilt Maskenpflicht auch am Platz und der Gemeindegesang ist untersagt.
Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sollen besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden. Der Bund soll mit medizinischen Schutzmasken unterstützen und die Kosten für Antigen-Schnelltests übernehmen.
Die Länder sollen zudem eine regelmäßige verpflichtende Testung für das Personal anordnen. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
Über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus kann gemäß der Hotspot-Strategie in allen Hotspots sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden.
Bei besonders extremen Infektionslagen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich am Sonntag angesichts der schnell steigenden Infektionszahlen mit den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer auf diese drastischen Schritte verständigt. Den Beschluss der Bundesregierung können Sie hier nachlesen.
Montgomery rechnet mit Verlängerung
Der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, rechnet im Kampf gegen das Coronavirus mit harten Einschränkungen in Deutschland bis ins Frühjahr:
Wir werden mindestens noch bis Ostern mit verschiedenen Lockdown-Maßnahmen leben müssen.
Frank Ulrich Montgomery, Weltärztebund-Chef
Auch wenn die Impfungen jetzt früher beginnen als erwartet, werde der Effekt nur allmählich zu einer Verbesserung der Lage beitragen, sagte Montgomery den Zeitungen der „Funke Mediengruppe“.
Montgomery: Verlängerung wahrscheinlich
Modellrechnungen zeigten, dass die harten Maßnahmen die Zahl der Neuinfektionen frühestens ab Ende Januar bundesweit unter den Wert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen drücken werden. Montgomery warnt außerdem:
Wir müssen einen Jojo-Effekt bei den Lockdown-Phasen vermeiden.
Frank Ulrich Montgomery, Weltärztebund-Chef
Die Bürger müssten sich daher auf eine Fortsetzung der strengen Regeln einstellen, die seit diesem Mittwoch gelten und vorerst auf dreieinhalb Wochen befristet sind: „Es wird eine Verlängerung des Lockdowns über den 10. Januar hinaus geben“, sagte Montgomery.
Quelle: #ZDFheute