Start wieder in ca. 3–4 Wochen.
Wir freuen uns, Sie dann wieder begrüßen zu dürfen.
TO-Consulting begleitet mittelständische Unternehmen bei Business Development, Transformation und strategischer Neuausrichtung – praxisnah, unabhängig und mit belastbarem Netzwerk.
Strategische Unterstützung für den Mittelstand – von der Idee bis zur operativen Umsetzung.
Strategische Weiterentwicklung, neue Geschäftsfelder und Marktpositionierung. Klare Zielbilder und strukturierte Umsetzung – von der Analyse bis zur Implementierung.
Begleitung von Veränderungsprozessen in Struktur, Prozessen und Organisation. Fokus auf Umsetzbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit im operativen Alltag.
Identifikation und Begleitung von Fördermitteln: Forschungszulage, BAFA, NRW-Förderprogramme. Strukturierte Vorbereitung und Bankenkommunikation.
Compliance nach EU KI-Verordnung für den Mittelstand. AI Literacy, Dokumentation, Risikoklassifizierung und laufende Überwachung als externer Ansprechpartner.
Strategische Einordnung von Nachhaltigkeitszielen und Kreislaufwirtschaft – nicht als Selbstzweck, sondern als Bestandteil tragfähiger Unternehmensstrategien.
Gezielter Aufbau belastbarer Netzwerke und Kooperationen. Verbindung von Unternehmen, Fördergebern, Behörden und Verbänden im deutschen Mittelstand.
Neue Kernleistung
Die EU KI-Verordnung (AI Act) gilt seit August 2024 und verpflichtet Unternehmen zur Benennung eines KI-Beauftragten sowie zur Sicherstellung von AI Literacy nach Art. 4.
TO-Consulting übernimmt diese Funktion extern – für Mittelstandsunternehmen, die keine eigene Ressource aufbauen möchten oder wollen.
Systematische Erfassung aller KI-Systeme im Unternehmen und Einordnung nach EU KI-VO-Risikoklassen.
Nachweisbare Schulung der Mitarbeitenden nach Art. 4 EU KI-Verordnung – dokumentiert und revisionssicher.
KI-Richtlinien, laufende Compliance-Dokumentation und externer Ansprechpartner für Behörden und Stakeholder.
Viele Mittelstandsunternehmen lassen Fördermittel liegen. TO-Consulting identifiziert relevante Programme und begleitet die strukturierte Antragstellung.
Steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben nach dem FZulG. Rückwirkend beantragbar, auch für bestehende Projekte.
Energie- und Transformationsförderung des Bundesamts für Wirtschaft. Beratung zur Förderfähigkeit und Antragsvorbereitung.
Landesprogramme für Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Transformation in NRW. Einbindung regionaler Netzwerke und Förderinstanzen.
Relevante Entwicklungen für den Mittelstand.
Der Stifterverband und das BMBF haben den Anwendungsbereich der Forschungszulage für 2026 erweitert. Mittelständische Unternehmen können nun auch digitale Transformationsprojekte anteilig geltend machen. TO-Consulting begleitet die Antragstellung.
Seit August 2024 gilt die EU KI-Verordnung. Die Anforderungen an AI Literacy (Art. 4) und Dokumentationspflichten treffen auch kleine und mittelständische Unternehmen. TO-Consulting unterstützt als externer KI-Beauftragter.
Kein Pitch, kein Overhead – direkter Austausch über Ihre Situation und was TO-Consulting konkret beitragen kann.